Nachbericht zur Sitzung der Gemeindevertretung am 07.10.2021

CDU-Fraktionsvorsitzender Axel Schmidt
CDU-Fraktionsvorsitzender Axel Schmidt

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 07.10.2021 drehte sich alles um den Seepark Kirchheim und dessen neue Eigentümer, der hinduistischen Glaubensgemeinschaft Bhakti Marga. Auschließlich zwei Punkte standen auf der Tagesordnung der Sitzung, im ersten Tagesordnungspunkt sollte ein vereinfachtes Verfahren auf den Weg gebracht werden, das den bestehenden Bebauungsplan "Seepark" dahingehend ändert, dass es für die Bhakti Ashram AG möglich wird, dort Wohnsitze für die eigenen Mitarbeiter anzumelden. Als CDU-Fraktion haben wir uns gegen dieses vereinfachte Verfahren ausgesprochen, auch vor dem Hintergrund, das im Vorfeld die Zugänglichkeit rund um den See geklärt werden sollte, dennoch wurde der Antrag durch die Mehrheit der SPD-Fraktion angenommen.

 

Im zweiten Tagesordnungspunkt ging es um den Antrag unserer CDU Fraktion "Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit des Geländes Seepark Kirchheim", welcher darauf abzielte, eine schriftliche Vereinbarung mit Bhakti Marga zu treffen, damit das Gelände um den Kirchheimer Seepark auch in Zukunft für Bürger und Touristen frei zugänglich bleibt. Leider wurde der Antrag von weiten Teilen der SPD-Fraktion abgelehnt.

 

Hier die Rede unserers Fraktionsvoritzenden Axel Schmidt zur Antragsbegündung im Wortlaut:

 

 

 

"Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

 

sehr geehrter Gemeindevorstand,

 

sehr geehrter Herr Bürgermeister Koch,

 

sehr geehrte Damen und Herren,

 

sehr geehrte Vertreter der Presse,

 

 

 

zur Gemeindevertretersitzung am 16.09.2021 haben wir, die CDU Fraktion Kirchheim, einen Antrag zur Thematik „Seepark Kirchheim“ zurückgezogen. Dies geschah in Absprache mit dem SPD-Fraktion und dem Bürgermeister und

 

in der Absprache, dass der Punkt zur heutigen Sitzung erneut auf die Tagesordnung kommt, was ja auch so geschehen ist.

 

Inhaltlich geht es uns darum, dass der Seepark Kirchheim als touristisches Ziel für Alle erhalten bleibt. Alle bedeutet: für Touristen, Tagesgäste, Ferienhausbewohner, Campingplatzbesucher und insbesondere auch für UNS Kirchheimerinnen und Kirchheimer.

 

Wie nun hinlänglich bekannt ist, ist das eigentliche Gelände um den See mit dem Kommunikationszentrum (also der eigentliche Hotelkomplex) von der „Bhakti Marga“ / „Bhakti Ashram AG“ gekauft worden. Rund um den Kaufvorgang hat die Gerüchteküche in Kirchheim gebrodelt, wer ist der neue Besitzer, was wollen „die“ in Kirchheim.

 

Die CDU-Fraktion Kirchheim beteiligt sich ungern an Spekulationen, und aus diesem Grund wurde ein Gesprächstermin mit den neuen Eigentümern und der CDU Kirchheim vereinbart und im Frühjahr diesen Jahres durchgeführt.

 

In angenehmer Atmosphäre wurde ein, aus unserer Sicht, offenes Gespräch geführt und die Glaubensgemeinschaft hat uns ihre Pläne rund um den Seepark vorgestellt und bereitwillig Fragen beantwortet.

 

So konnten die „Bhakti Marga“ aus unserer Sicht auch glaubhaft darstellen, dass das Erholungsgebiet Seepark auch zukünftig der Öffentlichkeit zugänglich bleiben soll.

 

 

 

Warum dann unser Antrag?

 

Die Ferien- und Freizeitanlage wurde Ende der 1970er Jahre konzipiert und gebaut und sodann als eine Einheit betrieben. Ziel damals waren natürlich Touristen und generell Menschen, die auch Umsatz bringen, Umsatzbringer war die Anlage als solches, wodurch auch „wir Einheimischen“ profitieren konnten.

 

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die gesamte Anlage „in die Jahre“ kam und, auch bedingt durch Eigentümer-Wechsel und vielleicht ungute wirtschaftliche Entscheidungen, auch einen heruntergekommenen Eindruck machte. Trotz allem war für mich persönlich, in der Kindheit, in der Jugend oder als junger Familienvater mit Kindern, der Seepark immer ein schönes Ziel, und: immer für jeden zugänglich.

 

Erfreulich ist in jedem Fall, dass es nun am Seepark weitergeht.

 

 

 

Die „Bahkti Marga“ als neuer Eigentümer ist nun keine reine touristische Gesellschaft, sondern eben eine Glaubensgemeinschaft.

 

Vorurteilsfrei und vor allem nach persönlichen Gesprächen „glaubt“ auch die CDU-Fraktion Kirchheim nicht, dass die Bhakti Marga nun einen Zaun ums Gelände zieht und Nicht - Gläubige vor den Kopf stößt.

 

 

 

Es heißt aber auch; Glauben kann man in der Kirche; und: man sollte etwas schriftlich haben.

 

 

 

Die Vertagung der Seepark-Angelegenheit auf heute erfolgte einvernehmlich, vor allem auch, da Herr Bürgermeister Koch seine Tätigkeiten in dieser Sache vorstellen wollte. Dies ist zwischenzeitlich geschehen, wofür wir Herrn Bgm Koch danken.

 

Ein Ziel unseres Antrages war damit schon erreicht: Es wurde im Vorfeld durch „die Gemeinde“ mit allen vor Ort Beteiligten gesprochen. Später als nötig, aber, auch Danke auch dafür!

 

Nachvollziehbar konnte Herr Bgm Koch verschiedene Probleme erläutern, die bei Errichtung der Anlage nicht absehbar waren, z.B. das „Bürgermeister-Neukirchen-Urteil“, welches zur Folge hatte, dass heute viele kommunale Gewässer eingezäunt sind.

 

Dann der Bebauungsplan aus den 1970igern: Maßgenschneidert auf die damalige touristische Anlage, mit Parks, Wegen und Badebucht, aber immer ohne den Begriff „öffentlich“.

 

Rein rechtlich ist also der Großteil des Sees, der Wiesen / Ufer und insbesondere auch der Wege um den See: PRIVAT, und da kann der Besitzer tun und lassen war er privat möchte.

 

 

 

Daher will die CDU Kirchheim unbedingt draufhinweisen, was aktuell schriftlich (vor allem als Bebauungsplan) vorliegt: Privatgelände.

 

Privatgelände mit einem neuen Eigentümer, einer hinduistischen Glaubensgemeinschaft.

 

Aus unserer Erfahrung zugängliche Menschen, die sicher auch bereit wären, eine (generelle) öffentliche Zugänglichkeit für alle auch schriftlich zu fixieren, zumal die Bhakta Marga ja selbst auch den Bebauungsplan (in anderer Sache s. Tagesordnung von heute Top 2) ändern möchte.

 

 

 

Herr Bürgermeister Koch hat, wie oben genannt, nun interfraktionell vorgestellt, warum dies aus seiner Sicht nicht geht, das schriftliche Fixieren. Wir meinen, dass dies schon ginge, wenn man wollte, ohne das horrende Kosten auf „die Gemeinde“, also uns alle, zukommen würden.

 

Rechtssicherheit haben wir mit mündlichen Absprachen nicht, das wollen wir hiermit nocheinmal betonen, ein eigener JURIST war ebenfalls (noch) nicht tätig.

 

 

 

Daher bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag (TOP 3)"